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Nachtflug CH

Anforderungen (Art. 120, RFP)

Für den Erwerb einer Erweiterung für Nachtflug muss der Bewerber folgende Voraussetzungen erfüllen:

Er muss wenigstens 100 Flugstunden auf Hubschraubern nachweisen.

Er muss eine Nachtflugausbildung am Doppelsteuer von wenigstens 5 Flugstunden mit wenigstens 30 Starten und 30 Anflügen mit Landungen bei Nacht mit Hubschraubern erhalten haben; wenigstens 3 Starte und 3 Anflüge mit Landungen bei Nacht müssen in den letzten 3 Monaten ausgeführt worden sein.

Er muss mit einem Hubschrauberfluglehrer an Bord eines Hubschraubers einen Überlandflug bei Nacht mit Landung auf einem wenigstens 50 km vom Startpunkt entfernten Landepunkt ausgeführt haben.

 

Berechtigung (Art. 121, RFP)

Der Träger der Erweiterung für Nachtflug ist berechtigt,

nichtgewerbsmässige Sichtflüge bei Nacht auszuführen;

Passagiere mitzuführen, wenn er in den letzten 3 Monaten wenigstens 3 Starte und 3 Anflüge mit Landungen bei Nacht ausgeführt hat und am Tag in den letzten 3 Monaten wenigstens 10 Minuten mit dem betreffenden Hubschraubermuster geflogen ist und dabei wenigstens 3 Starte und 3 Anflüge mit Landungen ausgeführt hat.

 

Bei den obigen Angaben handelt es sich um einen Auszug aus dem Reglement über die Ausweise für Flugpersonal (RFP). Für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich keine Verantwortung übernehmen.

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